Von der Verordnung zur Behandlung

  • Verordnung

    1. Verordnung

    Vertragstherapeutin der BVAEB, der ÖGK und der SVS    Beim Haus- und Facharzt oder im Krankenhaus erhalten Sie eine Verordnung für Physiotherapie.

    Ausstellungsmöglichkeiten der Verordnung für die chefärztliche Bewilligung

    • 10x Physiotherapie à 30, 45 oder 60 Minuten oder
    • 10x KPE (früher manuelle Lymphdrainage) 45 oder 60 Minuten
  • Bewilligung

    2. Bewilligung

    Für die Verordnung vom Haus- oder Facharzt benötigen Sie eine chefärztliche Bewilligung der zuständigen Krankenkasse. Die Bewilligung ist bereits vor der ersten Therapieeinheit erforderlich.

  • 3. Termin vereinbaren

    Rufen Sie mich an, um einen Termin zu vereinbaren. Gerne klären wir vorab die wichtigsten organisatorischen Fragen ab. Wenn ich während einer Behandlung nicht erreichbar bin, hinterlassen Sie mir bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter, damit ich Sie verlässlich zurückrufen kann!

     

  • Therapiebeginn

    4. Therapiebeginn

    Bitte bringen Sie zum ersten Termin alle aktuellen Befunde, alle relevanten Gesundheitsunterlagen, wie z. B. MRT-, CT- und Röntgenbefunde, OP-Berichte und den bewilligten Verordnungsschein mit. Tragen Sie bequeme Kleidung, die Ihnen ausreichend Bewegungsfreiheit für Übungen und Behandlungstechniken ermöglicht. Weiters benötigen Sie ein großes Tuch für die Liege und eventuell ein Badetuch zum Zudecken.